Thema: Baurecht München für Bauherren und Privatpersonen
Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung ist für eine Familie bzw. einen Einzelnen in der Regel eine der bedeutsamsten Lebensentscheidungen, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Ein solcher Kauf wirkt sich finanziell über Jahrzehnte hinweg aus. Umso wichtiger ist es, daß das erworbene Haus oder die Wohnung genau den Vorstellungen entspricht die man beim Erwerb hatte und daß diese rechtzeitig und ohne Mängel fertig wird. Besonders beim Erwerb von Eigentumswohnungen sind neben den baulichen Belangen auch die Regeln des Wohnungseigentumsrechtes und meistens auch die Besonderheiten des Bauträgerrechtes zu berücksichtigen.
Wir begleiten und unterstützen private Bauherren beim Erwerb und während der Bauphase ihrer Immobilie. Unser Ziel ist es, auch bei Störungen im Bau Ihre Rechte schon frühzeitig zu wahren und frühestmöglich einzufordern. Kommt es zu einer ernsthaften Auseinandersetzung, kann ein Gerichtsverfahren manchmal unumgänglich sein. Wir beraten Sie, welche Schritte für Sie in Frage kommen und setzen mit Ihnen zusammen Ihre Rechte nachhaltig durch.
Wichtig ist, dass Sie auf einer Abnahmebegehung bestehen oder diese selbst durchführen, und zwar bevor Sie in die Immobilie einziehen oder mit Ihren Eigenleistungen beginnen. Bei der Abnahme sollten Sie sich alle Mängel ausdrücklich vorbehalten, die Sie erkennen können. Diese sollten auch dann im Protokoll vermerkt werden, wenn der Bauträger meint, es handle sich um keinen Mangel. Wenn Sie Ihre Immobilie beziehen oder nutzen, ohne sich die konkreten sichtbaren Mängel vorzubehalten, dann wirkt dies als mangelfreie Abnahme und Sie können alle offen sichtbaren Baumängel nicht mehr gegenüber Ihrem Bauträger/Bauunternehmer geltend machen.
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