„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich“
Zitat: Wilhelm Busch
Ein paar Worte zu den Kosten des Rechtsanwaltes: So schlimm, wie von Wilhelm Busch beschreiben, ist es in der Realität nicht. Allerdings ist auch ein Rechtsanwalt nichts anderes als ein Wirtschaftsunternehmen, das sein Personal bezahlen muss. Daher sind auch Rechtsanwälte gehalten, wirtschaftlich zu arbeiten. In unserer Kanzlei gibt es drei verschiedene Arten der Abrechnung. Grundsätzlich erhalten Sie bei Mandatserteilung von uns einen ausführlichen Mandatsvertrag, in dem auch die für Ihren Fall vereinbarte Vergütung geregelt ist.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt dann, wenn keine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde. In gerichtlichen Verfahren sind die darin enthaltenen Gebühren gesetzlich zwingende Mindestgebühren. Die Regeln des RVG können durch Vereinbarung abgewandelt werden, was wir abhängig von Einzelfall auch tun. Die Vergütung nach dem RVG hängt vom Wert der Angelegenheit ab, dem sog. Gegenstandswert. Dabei erhöht sich das Anwaltshonorar mit steigendem Gegenstandswert nicht linear. Eine Verdoppelung des Gegenstandswertes bedeutet daher keine Verdoppelung der Anwaltskosten.
Das Honorar bestimmt sich dabei nach einem Vielfachen einer Grundgebühr, die vom Gegenstandswert abhängt. Der Vervielfältigungsfaktor wird vom Gesetzgeber als „Gebührensatz“ bezeichnet. Für einige anwaltliche Tätigkeiten ist dieser Gebührensatz festgeschrieben, bei anderen gibt das Gesetz nur einen Rahmen vor. Die Regelungen des RVG sind verhältnismäßig kompliziert und lassen sich leider nicht kurz, knapp und einfach darstellen.
Zu Beginn eines Mandats lässt sich das zu erwartende gesetzliche Anwaltshonorar nicht sicher vorhersehen. Weder der Mandant noch der Anwalt kann vorhersagen, wie sich der Fall entwickeln wird und welche Tätigkeiten im Einzelnen erforderlich sein werden. Auch kann sich der Gegenstandswert während des Mandates ändern, zum Beispiel wenn die andere Seite Gegenforderungen geltend macht. Wir geben Ihnen jedoch gerne eine Größenordnung für unser Honorar an, die bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen zu erwarten ist.
Je nach Fallkonstellation werden die Kosten Ihres Rechtsanwaltes gegebenenfalls von der Gegenseite oder einer Versicherung erstattet. Erstattet werden dabei nur und ausschließlich die Kosten, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben.
Zeithonorar (Stundensatz)
Bei bestimmten Fallkonstellationen empfiehlt sich die Abrechnung nach Zeitaufwand. Dies sind Fälle, in denen ein Gegenstandswert nicht definiert werden kann oder in denen eine Abrechnung nach Gegenstandswert jegliche vernünftige Grenzen sprengen würde. Reine Beratungsmandate werden in der Regel nach Stundenaufwand abgerechnet. Unser Stundensatz orientiert sich dabei an der Art, der Bedeutung und dem Risiko des Falles. Wenn wir diese Art der Abrechnung vereinbaren, erhalten Sie zusammen mit der Abrechnung eine genaue Dokumentation der jeweiligen Einzeltätigkeiten. Die Abrechnung erfolgt dabei nach sog. Industriestunden, das heißt nach angefangenen 6 Minuten-Intervallen.
In einem Rechtsstreit sind jedoch die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zwingende Mindestgebühren, was wir bei unserer Vergütungsvereinbarung auch berücksichtigen müssen.
Pauschalvergütung
Eine pauschale Vergütung können wir nur für solche Fälle anbieten, in denen sich der zu erwartende Aufwand ansatzweise vorhersehen lässt. Auch bei einer Pauschalvergütung gilt, dass in gerichtlichen Verfahren die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zwingende Mindestgebühren sind.
Manch ein potentieller Mandant scheut vor der frühzeitigen Beauftragung eines Rechtsanwaltes zurück, weil er die Kosten des Rechtsanwaltes sparen möchte. Wenn Sie Ihre Verträge selbst erstellen oder prüfen möchten, Probleme mit Ihrem Bauunternehmen selbst regeln oder als Handwerker mit renitenten Kunden alleine zurechtkommen wollen: Kein Problem! Wenn wir erst dann beauftragt werden, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist, verdienen wir deutlich mehr.